privatauszug

Beim Privatauszug handelt es sich um einen Auszug, der ausschliesslich für Privatpersonen bestimmt ist und die Einträge aus dem Schweizer Strafregister auflistet. Der Privatauszug beinhaltet alle rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen. Die Einträge werden über einen bestimmten Zeitraum hinweg gespeichert – wie lange, ist von der Art und der Höhe des Strafausspruchs abhängig.

Wozu benötigen Sie den Auszug?

Mit dem Privatauszug können Sie nachweisen, dass Sie ein rechtschaffenes Leben führen und strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sind. Ein solcher Nachweis ist etwa notwendig, wenn Sie einen Waffenschein erwerben möchten oder das Schweizer Bürgerrecht erhalten wollen.
Ebenso kann ein Auszug aus dem Strafregister von einem etwaigen Arbeitgeber verlangt werden. Regelmässig ist dies bei Tätigkeiten der Fall, bei denen Arbeiten in sicherheitsrelevanten Bereichen durchgeführt werden. Ein Auszug aus dem Privatregister kann auch im Rahmen einer Bewerbung im Gesundheitswesen von Ihnen verlangt werden.

Wie erhalten Sie Ihren Auszug aus dem Strafregister?

Der bequemste Weg zur Bestellung des Privatauszugs ist, diesen über die Webseite des Schweizer Bundesamtes für Justiz zu bestellen. Alternativ können Sie am nächsten Postschalter einen solchen Antrag unter Vorlage Ihrer Identitätsdokumente stellen.

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Was ist der Sonderprivatauszug?

Der Sonderprivatauszug listet solche Verurteilungen auf, durch die Ihnen bestimmte Tätigkeiten und Handlungen untersagt sind.
Dazu gehört das Verbot, bestimmte Tätigkeiten oder Berufe auszuüben oder mit durch das Gericht definierten Personen oder Personengruppen in Kontakt zu treten.
Der Sonderprivatauszug listet ebenso gerichtlich angeordnete Massgaben auf, nach denen es Ihnen verboten ist, bestimmte Gebiete entweder zu verlassen oder zu betreten.
Der Zweck des Sonderprivatauszugs liegt im Schutz besonders vulnerabler Personengruppen: Dazu gehören vor allem Minderjährige und andere Personengruppen, die eines besonderen Schutzes bedürfen.
Ein Sonderprivatauszug darf nur dann von Ihnen verlangt werden, wenn Sie einen Beruf oder eine Tätigkeit ausüben möchten, bei denen Sie häufigen Kontakt zu den bezeichneten Personengruppen haben. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Sie als Lehrer arbeiten möchten.